Dienstag, 7. Juni 2011

Was man bei Youtube so alles finden kann

Ich bin bei Youtube auf einen ziemlich kleinen Kanal gestoßen. Bisher enthält er nur ein einziges Video. Aber er hat es in sich.


Auf einen Link auf das Video will ich hier verzichten. Wer Youtube kennt, weiß, wie er es sich anschauen kann.

Montag, 30. Mai 2011

Volksbetrug und DerVolksFunk

Im vorigen Beitrag ist bereits ein Kommentar von einem User "DerVolksFunk" aufgetaucht. Mit dem gleichen Nick ist er auch bei Youtube vertreten und hat schon mehrere Videos hochgeladen, die jedoch alle eine sehr kurze Halbwertzeit haben. In jedem Video leugnet er penetrant den Holocaust.

Er ist seit kurzem Mitglied in Volksbetrug.net und wird von der Forenleitung wohl sehr gerne gesehen. Es scheint so zu sein, dass er das ausspricht, was VNV Nation und andere denken, aber nicht zu laut auszusprechen wagen.

Volksbetrug.net und der Holocaust

Die Betreiber des Forums volksbetrug.com betonen außerhalb, also in anderen Foren oder bei Youtube, ständig, dass sie die Bundesrepublik Deutschland zwar ablehnen und das Deutsche Reich wieder handlungsfähig machen wollen, dieses Deutsche Reich aber rein gar nichts mit dem Dritten Reich zu tun hat.

Und selbstverständlich leugnet man auch keineswegs die Verbrechen des NS-Regimes, wie Völkermord.

Schauen wir uns das Forum aber mal genauer an, dann sieht die Sache schon etwas anders aus.

So schreibt VNV Nation, mit bürgerlichem Namen André Brandes, am 28. April im Forum unter dem Titel "Die zehn Gebote der Holocaustrelgion":

Samstag, 21. Mai 2011

Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich

Dies wird sehr oft auf Internetseiten behauptet, in denen das Deutsche Reich als der einzig rechtmäßige Staat Deutschlands angesehen wird.

So ist zum Beispiel bei volksbetrug.net, aber auch bei vielen anderen rechten Forenbetreiter und Websitesersteller folgender Text (mit einigen Variationen) zu lesen:
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines „Gesetzes“ ohne weiteres feststellen können. Ein „Gesetz“ das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)
Man beruft sich also auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das 1964 veröffentlicht worden ist.
Der einigermaßen Rechtskundige wird sich daraufhin die Augen reiben, denn er weiß, dass das Bundesverwaltungsgericht gar nicht über die Gültigkeit eines Gesetzes urteilen kann. Dies ist ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
Ich habe längere Zeit nach diesem Urteil gesucht, und es auch gefunden.